Mit Begeisterung flitzt und springt OZZY über die grüne Wiese, seine Ohren wehen im Wind und die wunderschönen Augen strahlen - das sind die kleinen schönen Momente und Freuden seines Lebens. Ab und zu noch eine ganz kurze Streicheleinheit und dann geht es für den Rest des Tages zurück in den engen Zwinger. Auch der freundliche und mit Artgenossen verträgliche OZZY ist eine verstoßene, ungeliebte Hundeseele und sitzt im Shelter der Hoffnungslosen.
Als schwarzer Hund hat es der liebenswürdige OZZY besonders schwer, diesen Ort wieder zu verlassen. OZZYs größtes Glück wäre ein eigenes Für-Immer-Zuhause mit liebevollem Familienanschluss.
Wir wünschen uns für OZZY ein Zuhause bei Menschen, die dieser treuen Seele mit viel Liebe und Geduld das schöne Hundeleben zeigen. Ihn in seinem Tempo im neuen Lebensumfeld ankommen lassen und genügend Zeit geben um sich einzugewöhnen.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde OZZY sicher viel Spaß machen. Mit Hundefreunden spielen und über die Wiese flitzen, dabei das Hunde ABC lernen und mit Leckerlis verwöhnt werden - das wäre echt klasse.
Darf OZZY bei Ihnen sein Köfferchen auspacken und für immer als Familienmitglied bleiben?
Sein Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61
oder per Email an h.merkel@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
(Link kopieren und in neuem Fenster einfügen).
OZZY ist kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt, er wird mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein 4DX Snap Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor Ausreise durchgeführt. Er reist mit TRACES Transport auf dem Landweg nach Deutschland.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird OZZY selbstverständlich nicht abgegeben.
Videos:
youtube.com/watch?v=U__TXj8Y_bk?feature=share
youtu.be/Hgc7WIe2yKE
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.