ID-Nummer613566
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameMOLLETE
RassePointer-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
11 Monate
Farbeweiß-braungestromt
im Tierheim seit15.10.2024
letzte Aktualisierung15.10.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Mollete
Rasse: Pointer (Mischling)
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 03.2023
Größe: ca. 47cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: La Linea, Spanien
Mollete – ein ganz Süßer!
Mollete wird von den Freiwilligen im Tierheim als besonders lieb und freundlich beschrieben. Streicheln, kuscheln, Zuwendung – dafür ist er jederzeit zu haben und er kann von uns Zweibeinern nie genug bekommen. Im Tierheim ist dafür keine Zeit und dementsprechend traurig ist Mollete, wenn er im Zwinger wieder zurückgelassen wird. Der junge Hundemann wird noch einiges lernen müssen, wenn er im neuen Zuhause ankommt, denn Hundeschule steht in Spanien nicht auf dem Plan. Sein großer Wunsch zu gefallen, wird es seinen zukünftigen Menschen leicht machen, ihm das Hundeeinmaleins zu vermitteln und wenn dann vielleicht auch noch Belohnungen in Form von Leckerchen ins Spiel kommen, geht es gleich noch besser. Mollete wünscht sich ein Zuhause bei aktiven Menschen, die einen jungen Pointer nicht nur zu schätzen wissen, sondern auch beschäftigen und auslasten wollen und können.
Die Adoption eines Tierschutzhundes bedeutet immer die Übernahme einer besonderen Verantwortung und kann auch zu einer Herausforderung werden. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und benötigen Zeit zur Eingewöhnung in ihr neues Leben.
Kontakt:
Ansprechpartner: Christiane Johnen
015234296796
Mail: christiane.johnen@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.