ID-Nummer613506
Tierheim NameT.I.E.R.E. e.V.
RufnamePEANUT
RasseTerrier
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 10 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit10.10.2024
letzte Aktualisierung04.01.2025
AufenthaltsortTierheim
Kinderlieb
ja
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Peanut:
Unsere herbstliche Nuss-Kürbis-Mischung :-) kam aus nicht artgerechter Haltung zu uns. Gemeinsam mit ihren Elterntieren und zwei weiteren Würfen lebten das Trio in einer Wohnung. Sie wurden in den Räumlichkeiten geboren und verließen sie nie. Die 5 Monate alten Brüder sind grundsätzlich freundlich und durchaus neugierig, gleichzeitig aber, verständlicherweise, noch überwältigt von den vielen neuen Eindrücken
Peanut – ist der kleinste aus der Bande, was ihn aber nicht davon abhält, dem Menschen gegenüber fröhlich und aufgeweckt entgegen zu treten. Er ist sanft und ein wenig zurückhaltend, taut aber schnell auf und freut sich über Zuneigung. An der Leine laufen, Grundkommandos oder die Regeln des Zusammenlebens sind ihm noch fremd. Peanut möchte alles nach und nach erlernen dürfen und wird schnell herausfinden, dass all das gar nicht so unheimlich ist, wie er bisher denkt. In seinem Kern schlummert ein waschechter Terrier, ein mutiger und alberner Hund, der ab und an schon zum Vorschein kommt. Auf unserem Auslauf zeigt er sich bereits neugierig und aufgeschlossen. Mit anderen Hunden ist er bisher gut verträglich und im neuen Zuhause darf ein souveräner Ersthund vorhanden sein. Kinder sollten schon älter sein, um die Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenleben mit anfangs ängstlichen Hunden einhalten zu können. Für Peanut wünschen wir uns ein eher ländliches Zuhause mit verständnisvollen Menschen, die bereit sind, ihm mit Geduld und Know How den Weg zu einem tollen Begleiter zu ebnen.
Cashew, Peanut und Pumpkin ziehen (einzeln oder gemeinsam) selbstverständlich geimpft, gechipt und entwurmt in ihre neuen Familien.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.