ID-Nummer613357
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameSERENO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
1 Monat
Farbeschwarz
im Tierheim seit24.02.2025
letzte Aktualisierung26.02.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Sereno
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
Größe: ca. 50 cm
Geboren am: ca. 03.2023
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: nicht bekannt
Kinder: ältere
Handicap: nein
Aktueller Standort: Spanien
Der junge Mischlingsrüde Sereno wartet seit September 2024 im spanischen Tierheim darauf, endlich seine Menschen zu finden. Mit seinem fröhlichen Wesen und seiner verspielten Art bringt er jede Menge Freude mit sich. Er liebt Spaziergänge, besonders in Gesellschaft seiner vierbeinigen Freunde, mit denen er sich bestens versteht. Sereno genießt es, mit anderen Hunden zu toben und an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen.
Auch mit Katzen kommt er gut zurecht – den Katzentest hat er mit Bravour bestanden!
Menschen gegenüber zeigt er sich meist aufgeschlossen und freundlich, doch es gibt einige, bei denen er etwas mehr Zeit zum Auftauen braucht. Daher wünscht sich Sereno ein erfahrenes Zuhause, in dem man ihn mit Geduld, Verständnis und Liebe begleitet.
Dieser süße Kerl hat so viel Potenzial und wartet nur darauf, sein Herz zu verschenken. Sind Sie derjenige, der ihm das liebevolle Zuhause gibt, das er so sehr verdient?
Die Verantwortung für einen Tierschutzhund ist immer eine besondere Herausforderung. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und brauchen Zeit, sich an ihr neues Leben zu gewöhnen.
Wenn Sie sich der Verantwortung bewusst sind und sich in die Notnase verguckt haben, melden Sie sich gerne bei der zuständigen Vermittlerin.
Kontakt: Sandra Herdel
Email: sandra.herdel@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.