Name: Carnaval
Geschlecht: männlich
Rasse: Mastin
Geboren: 09/2019
Größe: ca. 70 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien, La Linea
Ein großer Schatz- Carnaval
Der freundliche Rüde kam im September 2024 in unser Partnertierheim Los Barrios.
Dort zeigt er sich freundlich und kooperativ. Carnaval ist dem Menschen zugewandt und genießt Streicheleinheiten sehr.
Als großer Hund hat er es besonders schwer ein Plätzchen zu finden. Doch wir sind uns sicher, dass es auch für ihn Liebhaber gibt, die genau solch einen Hund suchen.
Ende Oktober durfte er aufgrund von Hochwasser im Tierheim vorübergehend für 3 Wochen auf eine Pflegestelle ziehen.
Diese konnte anschließend folgendes berichten:
Carnaval passt sich sowohl drinnen als auch draußen wunderbar an. Wenn er allein ist, kann man ihm einen Knochen geben, um ihn zu beschäftigen, was ihn davon abhält, auf irgendetwas anderem herumzukauen.
Er ist ausgeglichen im Umgang mit anderen Hunden, obwohl seine Größe sie manchmal einschüchtern kann und sie Angst bekommen oder versuchen könnten, ihn zu beißen.
Mit Kindern ist Carnaval großartig – er lässt sie alles mit sich machen. Im Auto legt er sich ruhig hin und geht gerne überall mit hin.
Er ist gehorsam, verspielt und sehr charmant, obwohl er immer noch lernt, seine Kraft zu kontrollieren. Er möchte nur gestreichelt und verwöhnt werden.
Carnaval liebt auch den Strand, schläft gerne am Fußende des Bettes und wenn Sie nicht aufpassen, schleicht er sich vielleicht für ein Nickerchen auf das Sofa!
Er ist so ein süßer, liebevoller Hund und wäre eine unglaubliche Bereicherung für ein dauerhaftes Zuhause. Könnte es Ihres sein?
Ein Zuhause im ländlichen Raum, das wünscht er sich.
Möchten Sie Carnaval die Chance geben und ihm ein Zuhause schenken, dann melden Sie sich bei seiner Vermittlerin.
Kontakt:
Martina Henning
Tel. 0176 618 990 71
martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.