Xusa ist eine hübsche Pointerdame, gerade ein Jahr alt (Stand 01/2025) und ein überaus liebenswertes Wesen.
Unsere fröhliche Prinzessin wurde im Sommer 2024 auf dem Land von einem tierlieben jungen Mann entdeckt. Leider konnte Xusas Freund sie nicht bei sich aufnehmen, aber er fütterte sie jeden Tag und sorgte dafür, dass der jungen Hündin immer frisches Wasser zur Verfügung stand. Im August erfuhren die Tierschützer der ArcoNatura von Xusa, und das anhängliche Backfischlein konnte in die Obhut des Tierheims umziehen. Wie auf den Bildern zu sehen, hatte Xusa einen Nickhautvorfall, ein sogenanntes „Cherry Eye“. Mit einer kleinen Operation wurde das behoben, und heute hat Xusa keinerlei Probleme mehr mit ihrem Auge. Es ist auch nicht zu befürchten, dass sich Folgeschäden ergeben – im allerschlimmsten Fall ist das Auge etwas trocken und braucht hin und wieder eine kleine Behandlung mit (sehr günstigen) Augentropfen. Bisher war aber selbst das unnötig.
Xusa ist ein bezauberndes Mädchen, das vor allem durch seine Freundlichkeit auffällt. Obwohl sie mitten in der Pubertät steckt, hat Xusa keinerlei Pläne, die Weltherrschaft zu übernehmen. Sie ist lernwillig und anhänglich, verträgt sich mit ihren vierbeinigen Mitbewohnern und begeistert auch die Tierschützer durch ihre umgängliche Art.
Xusa ist ein Pointer, also ein Jagdhund, und sie möchte arbeiten. Das heißt nicht, dass sie jagdlich geführt werden muss oder soll, aber sie braucht ein Zuhause, in dem ihr helles Köpfchen genauso gefordert und gefördert wird wie ihr muskulöser Körper. Fährtenarbeit, lange Schnüffeltouren, Intelligenzspiele oder Dog Dance, Agility und Kampfschmusen auf der Couch – Xusa ist für alles offen, was Spaß verspricht, und was sie mit ihren Lieblingsmenschen teilen kann.
Wenn Sie aktiv und humorvoll sind, gerne draußen sind, wissen, wie man eine junge Dame kreativ bespaßt und viel vom Kuscheln und Schmusen verstehen, dann würden wir uns enorm freuen, von Ihnen zu hören – denn Xusa ist IHR Hund!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.