Name: Nino
Geboren: 03/2021
Rasse: Mischling
Größe: ca. 58 cm
Gewicht: ca. 25 kg
Kastriert: nein (vor Ausreise)
Wesen: freundlich, aufgeschlossen, zurückhaltend, sehr sozial, sensibel, dem Menschen sehr zugewandt
Verträglich: mit Artgenossen
Ein Friedhofsgelände ist wahrlich kein guter Ort, um aufzuwachsen. Aber genau hier suchten der kleine Rüde und seine Schwester im vergangenen Jahr Zuflucht. Da zunächst kein Platz im Shelter frei war, haben die Tierschützerinnen mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung eine Futterstelle eingerichtet.
Die beiden Geschwister waren dort sicher und wurden versorgt, bis sie schließlich in den Shelter umziehen konnten. Dort hat sich unsere Sommersprosse zwar gut eingelebt, aber natürlich soll dies nicht zu einem Dauerzustand werden.
Nino ist ein sanftmütiger und liebevoller Begleiter, der gerne Vertrauen lernen möchte. Nachdem er seine anfängliche Scheue überwunden hat, ist er Menschen gegenüber jedoch aufgeschlossen. Er verträgt sich ebenfalls gut mit seinen Artgenossen und geht Konflikten aus dem Weg.
Nino liebt es sich zu bewegen und ist auch im Shelter immer unterwegs, jedoch würde er gerne noch viel mehr kennenlernen. Für den schüchternen, hübschen Kerl suchen wir deshalb ein hundeerfahrenes zu Hause, dass ihm die Schönheit der Welt zeigt.
Wenn er sich wohlfühlt wird er die Nähe und Zuneigung schätzen, besonders liebt er es an der Brust gekrault zu werden. Nino ist ein großer Fan von Leckerli und ist immer zur Stelle, wenn es Zeit zum Essen ist.
Er braucht Menschen die Ihm ein sicheres und liebevolles Zuhause schenken. Einen Platz wo er die benötigte Aufmerksamkeit bekommt und endlich die gemeinsamen Spaziergänge machen kann die er sich so sehr wünscht.
Da er das Leben in einem Haus nicht kennt und noch nicht stubenrein ist braucht er behutsame Unterstützung um sich einzugewöhnen. Die braunen Augen von Nino, die so viel Liebe ausstrahlen, werden all die Mühe wert sein.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.