ID-Nummer612165
Tierheim NameNotfellchen Rumänien e.V.
RufnameHOBO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 7 Jahre
,
2 Monate
Farbegescheckt
im Tierheim seit01.01.2020
letzte Aktualisierung06.10.2024
AufenthaltsortPflegestelle
Hobo, seine dramatische Geschichte, die noch kein finales Happy End gefunden hat:
Hobo wurde vor 4 Jahren in Rumänien schwer verletzt neben Bahnschienen gefunden. Doch seine Verletzungen stammten nicht von einem Zug, das hätte er mit Sicherheit nicht überlebt. Hobo fehlte ab dem Karpalgelenk die Pfote. Die Wundränder waren glatt, fast wie von einem Messer verursacht. Weiterhin hatte er zahlreiche Schnitte an den Hinterläufen und am Hals. Was ihm vermutlich wiederfahren ist, möchte sich niemand auch nur vorstellen ??
Hobo hatte das Glück nach Deutschland auf eine Pflegestelle ausreisen zu dürfen. In seinem großen Rudel hat er sich sehr gut eingelebt und ist verträglich mit Artgenossen, wobei es sich meist eher um eine Co-Existenz handelt. Er hat nicht besonders viel Interesse an der Interaktion mit anderen Hunden, doch Gesellschaft mag er sehr. Hobo hatte anfangs Probleme mit Menschen. Er mochte sich nicht anfassen lassen und schnappte. Nicht aus Angst, eher war er der Meinung, dass er Menschen einfach nicht braucht. Irgendwie klar mit dieser Vergangenheit. Mittlerweile hat er sich a seine Pflegeeltern gewöhnt und lässt sich gern streicheln. Dinge wie Ohren oder Pfoten reinigen hasst er jedoch nach wie vor und verschafft sich dann wieder seine Distanz.
Hobo sucht nun endlich seine Familie für immer. Er wünscht sich ein ruhiges Zuhause ohne Katzen oder Kinder, eine Familie, mit wenig Trubel im Haus und eine eher ländliche Gegend, wo er auf Wiesen und Feldern und in Wäldern genügsame Spaziergänge genießen kann.
Alter: geb. ca. 2017
Größe: ca. 50cm
Gewicht: ca. 18kg
Wer schenkt Hobo sein verdientes Zuhause für immer? Er ist aktuell auf einer Pflegestelle in 55422 Bacharach.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.