Stellica unsere Zaubermaus
Mit weit aufgerissenen Augen beobachtet die knuffige kleine Hündin, was um sie herum passiert. Frische Luft, der Blick zum Himmel und Gras unter den Füßen ist wunderschön neu für sie. Auf ihrer Pflegestelle erblüht sie zusehends.
Das zauberhafte kleine Hundemädchen benötigt etwas Zeit, um Vertrauen aufzubauen und wirkt deshalb anfangs etwas schüchtern. Die eine oder andere wohl dosierte Streicheleinheit holt sie sich aber gerne ab und nimmt dieses Glück verträumt mit in ihr Körbchen. Schenken sie ihr etwas Geduld bei alltäglichen Dingen, z.B. das Anleinen fällt noch etwas schwer…….. In kleinen Schritten wird sich bei Stellica jedoch der Erfolg einstellen. Nachbars Hund und die im Viertel umherstreunende Katze lassen die kleine Maus völlig kalt. Erwachsene werden zunächst ignoriert, Kindern steht sie bisher skeptisch gegenüber.
Haben Sie Lust, dieser zauberhaften kleinen Maus die Welt zu zeigen? Bringen Sie das nötige Quäntchen Geduld und Erfahrung mit? Dann schnell ans Telefon. Sie werden das Glück in den Augen der kleinen Prinzessin funkeln sehen können.
weiblich, 6 Jahre, 21 cm, 3.1 kg, Mischling, Gechipt
Unsere TIERE sind auf Pflegeplätzen in der Region untergebracht und können jederzeit dort besucht werden.
Kontaktaufnahme der Tierhilfe Franken:
Büro Betzenstein 09244 / 98 23 166
Bürozeiten: Mo, Di, Do, Fr, Sa 10:30 - 14 Uhr
Weitere Tel.-Nummern:
Tel.: 09152-921890
Tel.: 0911-7849608
Tel.: 09151-82690
Falls Sie dennoch schriftlich mit uns in Kontakt treten möchten, geben Sie bitte eine Rückrufnummer und eine E-Mail Adresse in Ihrer Nachricht an. Vielen Dank.
Diese Anzeige wurde von einer ehrenamtlichen Helferin erstellt, die Ihnen leider keinerlei weitere Angaben zum Tier geben kann, als in der Anzeige aufgeführt sind.
Weitere Tiere in der Region und Informationen über uns finden Sie auf: www.tierhilfe-franken.de.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.