ID-Nummer611988
Tierheim NameDobermann Nothilfe e.V.
RufnameWODNIK
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
1 Monat
Farbeschwarz-beige
im Tierheim seit05.10.2024
letzte Aktualisierung05.10.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Wodnik
Rasse : Schäfer-Huskymix
Geschlecht: männlich/kastriert
Geboren: ca 2021
Größe/Gewicht: groß
Verträglichkeit mit Artgenossen: ja
Verträglichkeit mit Katzen: nicht bekannt
Verträglichkeit mit Kindern: größere Kinder
Besonderheit:keine
Aufenthalt: Polen
Ursprünglich wurde Wodnik irgendwann einmal in der Nähe der Grenze zur Ukraine aufgegriffen. Damals hat man wohl für ihn ein Zuhause gefunden, doch während der Flut wurde er dort alleine an der Kette zurückgelassen. Er hatte großes Glück, denn Wodnik wurde von lieben Menschen gefunden und vor dem Ertrinken gerettet. Nun befindet er sich bei unseren polnischen Kollegen, ist in Sicherheit und bekommt nun hoffentlich die Chance auf ein normales Leben.
Wodnik steckt voller Energie. Er ist ein typischer Vertreter seiner Rasse, ein dynamischer und lauffreudiger Hund. Er liebt das Laufen, es ist seine große Leidenschaft und daher sucht er ein Zuhause bei sportlichen Menschen, die er sicherlich sehr gerne beim Joggen begleiten würde.
Wodnik ist ein freundlicher und aufgeschlossener Rüde. Er lebt momentan mit einer Hündin und einem Rüden zusammen und sie verstehen sich perfekt. Gerne kann er also auch Zweithund werden.
Wer also einen netten und sportlichen Begleiter sucht, der ist bei Wodnik an der richtigen Adresse. Nach all dem Elend was er schon erlebt hat, wünschen wir uns für ihn endlich ein liebevolles und beständiges Zuhause.
Wodnik ist ausreisefertig und kann kurzfristig nach Deutschland kommen.
Infos unter:
Anja.sierocki@dobermann-nothilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.