GRINSCH, ein wuscheliger, ca. 70 – 75 cm "kleiner" Riese sucht auf diesem Weg eine Familie, die bestenfalls bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden hat.
Vor kurzem durfte er ein Plätzchen auf einem Schutzhof beziehen und ist momentan mit einer Hündin im Gehege untergebracht. Rüden und Hündinnen gegenüber zeigt er sich bisher neutral bis freundlich.
Der junge GRINSCH ist von eher sanftem, liebevollem, wirklich ganz zauberhaftem Wesen! Er ist jedem Menschen sehr zugetan, verhält sich superfreundlich und lässt sich gerne seinen Bauch kraulen. Selbst kämmen ist kein Problem, das findet er sehr entspannend. Überhaupt sind Schmuse- und Krauleinheiten das Größte für GRINSCH.
Wer möchte den Herdi mit dem riesengroßen Hundeherz an die Pfote nehmen und ihn Schritt für Schritt in einen „normalen“ Hundealltag einführen? Denn bisher kennt er vermutlich nur das Leben auf der Straße, möchte aber Familienanschluss haben. Deshalb wird er nicht in reine Außenhaltung vermittelt.
Der große Hundebub freut sich über ein großes, sicher eingezäuntes Grundstück in ländlicher Umgebung, auf dem er sich nach Eingewöhnung frei bewegen und darauf aufpassen kann.
Seine Vermittlerin Susanne Hahn freut sich auf Ihre Anfrage unter 0171 430 96 69 oder per Email an info@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
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GRINSCH wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wurde vor Ausreise durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird GRINSCH natürlich nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/shorts/Jm57KjwxtSQ?feature=share
https://www.youtube.com/watch?v=94zSgEWnCY0?feature=share
https://www.youtube.com/watch?v=TTkIBWIyJaE?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.