Auch Tobi stand bereits am Abgrund des Grauens. Gefangen inmitten der Schrecken des Hundefleisch-Festivals in China, eines der brutalsten Kapitel, das diese Welt je geschrieben hat. Jedes Jahr fallen tausende Hunde diesem Grauen zum Opfer, eingesperrt in winzige Käfige, die ihnen kaum Platz zum Atmen lassen. Seite an Seite mit ihren Artgenossen, in Todesangst vereint, müssen sie zusehen, wie ein Hund nach dem anderen auf die grausamste Art und Weise getötet wird. Die Schreie, die Panik, das Leid – es sind Bilder, die man sich kaum vorzustellen vermag, und dennoch musste Tobi genau das durchleben.
Doch das Schicksal wollte es anders, und es war Tobi, der in letzter Minute gerettet wurde. Dank mutiger Tierschützer wurde ihm ein unsägliches Leid erspart. Heute ist Tobi in Sicherheit – er lebt in einer Auffangstation in China und wartet dort auf sein ganz großes Glück: ein Zuhause. Ein Ort, den er noch nie zuvor kennenlernen durfte. Ein Ort, an dem er geliebt wird, an dem er ohne Angst und Schrecken aufwachsen kann. Wo er über grüne Wiesen laufen und die warmen Strahlen der Sonne genießen darf. Wo eine streichelnde Hand ihm zeigt, dass die Welt auch eine gute Seite hat.
Tobi ist ein junger Rüde von ungefähr drei Jahren. Ein Hund, der sich gut mit seinen Artgenossen versteht und bereit ist, sein Herz zu öffnen. Er wünscht sich nichts mehr, als endlich anzukommen, ein Zuhause zu haben, das ihm die Liebe schenkt, die er so sehr verdient. Er wiegt 13 Kilo.
Wenn Sie diesem tapferen Kämpfer die Chance auf ein glückliches Leben schenken möchten, dann melden Sie sich bitte bei uns. Teilen Sie uns ein paar Informationen über sich und eine Telefonnummer mit, damit wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen können. Tobi träumt von einem Leben ohne Angst – und vielleicht sind Sie genau die Person, die ihm diesen Traum erfüllt.
https://www.youtube.com/shorts/IP20xrkpA9E
Kontakt: hunderettung.costablanca@yahoo.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.