ID-Nummer611525
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameMARCOS
RasseBodeguero Andaluz
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
6 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit01.10.2024
letzte Aktualisierung01.10.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: Marcos
Rasse: Bodeguero (-mischling?)
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 08 / 2022
Endgröße: ca. 45 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: ja, ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
MARCOS lebt auf einer Pflegestelle in Spanien. Der junge MARCOS liebt das Zusammensein mit uns Menschen und er sucht nach Nähe und Liebe. MARCOS neigt bei den ersten neuen Begegnungen zum „überdrehen“, er buhlt um Zuneigung. Dieses Verhalten ist aber nur kurzweilig und MARCOS beruhigt sich schnell wieder. Der freundliche Rüde ist sozialverträglich mit Artgenossen und auch Katzen gegenüber zeigt MARCOS sich kompatibel. Seine Pflegestelle beschreibt MARCOS als einen gehorsamen Zeitgenossen, der lernwillig und -fähig ist.
Für MARCOS suchen wir nach einem liebevollen Zuhause. Dieses sollte den jungen Hundemann in aller Ruhe und Entspanntheit in seinem neuen Hundeleben ankommen lassen dürfen. Alle weiteren Entwicklungsschritte sollte MARCOS Schritt für Schritt gemeinsam mit SEINEN Menschen gehen dürfen. MARCOS wünscht sich Menschen an seiner Seite, die Freude an einem aktiven Miteinander haben werden.
Die Adoption eines Tierschutzhundes bedeutet immer die Übernahme einer besonderen Verantwortung und kann auch zu einer Herausforderung werden. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und benötigen Zeit zur Eingewöhnung in ihr neues Leben.
Sollten Sie ernsthaftes Interesse an einer Adoption von MARCOS haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin auf.
Kontakt:
Andrea FUNK
SALVA Hundehilfe e. V.
) 0173 5174297
* andrea.funk@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.