ID-Nummer611241
Tierheim NameTierhilfe We have a dream e.V.
RufnameLUCKYLUKE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
10 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit29.09.2024
letzte Aktualisierung29.09.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Lucky Luke wurde aus einem Tötungsshelter von unserem Kooperationsverein "No Limit Pets e. V." gerettet. Er lebt noch im Ringo Land in Bacau (Rumänien).
Zu Lucky Luke: Der im April 2020 geborene Rüde ist 23 kg schwer und 50 - 55 cm groß. Wir schätzen, er ist ein Terrier-Mix. Lucky Luke ist anfangs etwas scheu. Aber sobald er Vertrauen gewonnen hat, blüht er auf. Er ist ein herzensguter, freundlicher, verspielter Rüde, der viel entdecken möchte. Er braucht viel Zeit von dir zum Spielen und Schmusen. Beschäftigung und Intelligenzspiele sowie Hundesport mag er gern. Er versteht sich gut mit Katzen, anderen Hunden und Kindern.
Hier kommen allgemeine Informationen zur Vermittlung und zu unseren Schützlingen:
Momentan befindet sich Lucky Luke in Bacau im Ringo Land. Die Vermittlung wird über unseren Verein abgewickelt. Unsere Schützlinge kommen über Direktvermittlung von Rumänien nach Deutschland in ihre neuen Familien. Damit sie ausreisen können, werden sie grundimmunisiert, haben ihre Tollwutimpfung erhalten, sind entwurmt, entfloht, gechipt, mit einem Snap-4-Test auf Mittelmeerkrankheiten und zusätzlich auf Babesiose getestet und je nach Alter bereits kastriert.
Vermittelt werden sie nach positiver Vorkontrolle (Home-Check), mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr. Die Einreise erfolgt nach Anmeldung bei den zuständigen Veterinärämtern und mit TRACES.
Unter folgendem Link findet Ihr den Fragebogen zur Selbstauskunft und weitere Infos zum Vermittlungsablauf:
https://www.tierhilfe-wehaveadream.de/vermittlungsablauf/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.