ID-Nummer611134
Tierheim NameInternationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.
RufnameCHARLIE
RasseMioritic Hirtenhund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
1 Monat
Farbeweiß
im Tierheim seit28.09.2024
letzte Aktualisierung28.09.2024
AufenthaltsortAusland
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Update: Charlie kann sofort nach Deutschland kommen.
Charlie ist ein großer Hund. Es ist ein rumänischer Schäferhund, ein Mioritic. Diese naturbelassenen, ausgeglichenen und ruhigen Hirtenhunde werden in Rumänien gern als Wachhunde gehalten. Charlie ist sehr menschenfreundlich und verspielt. Er freut sich sehr über Beschäftigung und planscht gern im Wasser. Er hat sein eintöniges Leben hinter sich und bereits viel Lebensfreude entwickelt. Sein Fell bedarf noch einiger Pflege.
Der große Rüde sucht ein Zuhause auf dem Land mit einem gut eingezäunten Garten. Er hat noch nicht viel kennengelernt und muss noch einiges nachholen. Er soll an geduldige und erfahrene Menschen vermittelt werden, die große Hunde lieben.
In Rumänien wurden Charlie und Bella schon länger vor einem Haus an einer Kette gehalten. Als das Haus verkauft wurde, ließ man die Hunde einfach allein an der kurzen Kette zurück. Die beiden waren völlig verwahrlost und wurden nur notdürftig von einer Nachbarin versorgt. Ein Tierschützer befreite die Hunde im August 2024 und brachte sie vorläufig auf einem Firmengelände unter. Leider kann er die Hunde nicht selbst behalten, da er bereits sechs Hunde hat. Auf dem Firmengelände können Charlie und Bella auch nicht dauerhaft bleiben. Der ITV Grenzenlos möchte helfen und sucht für Charlie und Bella jeweils getrennt ein neues Zuhause in Deutschland.
Charlie ist im Januar 2018 geboren und mindestens 65 cm groß. Er wird kastriert, gechipt und geimpft abgegeben. Vor der Ausreise bekommt er noch einen Blutschnelltest.
Bitte rufen Sie an, wenn Sie Charlie helfen möchten: 05071 – 4126 oder 0162 9809498.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.