Es war am 07.07.2024, an einem Sonntag:
Ein Motorrad-Tourist hält vor der L.I.D.A. und übergibt den Pflegern einen zappelnden Jutesack, wie ihn die Schäfer auf Sardinien benutzen.
Darin sind 7 kleine, ca. 25 Tage alte Mischlingswelpen.
Gefunden hatte der aufmerksame Motorradfahrer diese mitten im Nirgendwo, kaum mit einem Auto erreichbar, bewusst ausgesetzt zum Sterben in diesem Jutesack. Wir sind wieder einmal sprachlos.
Von den Pflegern werden sie liebevoll die „Sonntägchen“ genannt, die wir Ihnen nun vorstellen wollen:
Xenia, Xena, Xavier, Xander und Xiomara.
Xenia ist eine ganz liebe, freundliche und offene junge Dame – ein richtiger Vorzeigehund.
Direkt kam sie an und wollte kuscheln und spielen. Sie findet Menschen toll und ist ganz aufgeschlossen und freut sich über den Besuch in ihrem Gehege.
Natürlich kennt sie noch nichts von der Welt. Xenia hat noch nie in einem Haus gelebt und ist nicht stubenrein. Autofahren und Alltagsgeräusche, sowohl im Haus wie auch draußen, sind ihr noch fremd.
Doch all dies wird sie schnell lernen, wenn Sie sie geduldig und einfühlsam in die Welt hinaus begleiten.
Haben Sie sich in dieses reizende Hundemädchen verguckt?
Dann melden Sie sich bitte bei mir, Xenia ist bereit für ihre Familie.
Ihre Ansprechpartnerin
Steffi Zimmermann Hundevermittlerin
Email : steffi.zimmermann@pfotenfreunde-sardinien.de oder direkt Tel. 0178 3170658
Hinweis:
Alle Angaben entsprechen dem Kenntnisstand unserer sardischen Kollegen und Tierärzten sowie unserer persönlichen Einschätzung bei der Sichtung der Tiere vor Ort. Alter, Größe und Gewichtsangaben können abweichen. Krankheiten sind nicht bekannt, sofern keine Krankheit angegeben ist. Schlummernde Krankheiten sind immer möglich. Die Mehrzahl unserer Vermittlungstiere hat nie ein festes Zuhause kennengelernt und mit Menschen wenig oder keine guten Erfahrungen gemacht. Diese Prägungen können bei einigen Tieren psychische Spuren oder körperliche Defizite hinterlassen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.