ID-Nummer610812
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameKLAUSI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
11 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit07.12.2023
letzte Aktualisierung25.09.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Unser Klausi wurde in unserem Adventskalender 2023 vorgestellt und hat seinen Namen von einem lieben Paten bekommen. Nun ist er auf der Suche nach einem Zuhause. Er sitzt im Asyl Spas auf gepackten Koffern und ist bereit, die Reise in sein Glück anzutreten. Dazu fehlen ihm noch seine Herzensmenschen und wir hoffen, dass Klausi ganz bald von ihnen entdeckt wird.
Klausi wird von den Mitarbeitern im Asyls als sehr menschenbezogener, entspannter und verspielter Hund beschrieben. Mit seinem freundlichen Wesen könnte Klausi sein Glück bei einer Einzelperson, einem Paar oder einer Familie mit größeren Kindern finden. Der liebe Vierbeiner genießt menschliche Nähe und Zuwendung sehr und zeigt sich im Asyl lebhaft und aufgeschlossen. Mit anderen Hunden ist er verträglich und könnte auch als Zweithund vermittelt werden, dies ist aber kein Muss.
Da Klausi das Leben in einem Zuhause bisher noch nicht kennenlernen konnte, braucht er noch Erziehung und muss das Hunde-Einmaleins noch lernen. Daher suchen wir für ihn hundeerfahrene Menschen, die Zeit und auch Freude daran haben, Klausi mit Geduld und Einfühlungsvermögen an alles Neue heranzuführen. Der Besuch einer Hundeschule würde ihm sicher Freude machen und ihm helfen, wichtige Grundlagen zu erlernen.
Möchten Sie Klausi glücklich machen und ihm die schönen Seiten eines Hundelebens zeigen? Wenn Sie den süßen Hundemann bei sich aufnehmen und ihm ein kuscheliges Für-Immer-Körbchen schenken möchten, dann melden Sie sich bitte bei seiner Vermittlerin Alina Reichelt.
Kontakt: alina@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.