Der süße BREEZE war wie so viele Hundekinder unerwünschter Nachwuchs und so landete er auf der Straße. Er wurde von Tierschützern gesichert und konnte in einem Shelter unterkommen, kein wirklich guter Ort für einen Welpen! So ein junges Fellnäschen möchte natürlich spielen und toben, er soll in Liebe und Geborgenheit aufwachsen und alles lernen dürfen, was die Beziehung zwischen Hund und Mensch so einzigartig macht!
Leider ist das im Shelter nicht möglich, denn hier leben sehr viele Hunde auf engem Raum und es fehlt einfach an Zeit, sich angemessen und altersentsprechend um den mittelgroß werdenden Hundeschatz zu kümmern. Deshalb möchten wir BREEZE gerne dort rausholen.
Natürlich ist BREEZE noch verspielt, welpentypisch sicherlich mit einer gehörigen Portion Unfug im Köpfchen und mit seinen Artgenossen gut verträglich. Wird ihm das helfen, eine passende Familie für ein ganzes Hundeleben zu finden? Selbstverständlich müssen seine Menschen genügend Zeit, Liebe, Geduld und Verständnis mitbringen, um einem Pelzbaby gerecht werden zu können.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule in der Welpengruppe würde ihm sicher viel Spaß bereiten, dabei könnte er auch neue Hundefreunde finden und mit ihnen spielen und toben.
Wer möchte das entzückende Plüschnäschen zeitlebens begleiten und ihm ein tolles Leben bieten? Seine Vermittlerin Birgid Hager freut sich auf Ihre Anfrage unter 0151 112 759 22 oder per Email an b.hager@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
(Link kopieren und in neuem Fenster einfügen).
BREEZE wird geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird BREEZE natürlich nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/shorts/dCtMnBxNGyk?feature=share
https://youtu.be/0f7rvW4Hakg
https://youtu.be/qGEqb3cqBLw
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.