ID-Nummer609550
Tierheim Namekettenlos e.V.
RufnameDIPSY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 11 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit01.05.2024
letzte Aktualisierung14.09.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
unkompliziert
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Dipsy wurde mit drei weiteren Geschwistern ohne Hundemama auf der Straße gefunden und ins Tierheim gebracht, wo sie nun auf ihre Familien wartet. Das kleine Hundemädchen ist anfangs schüchtern und meidet Berührungen durch fremde Menschen. Kennt sie die Menschen, ist sie offen, freundlich und altersentsprechend verspielt. Sie versteht sich gut mit allen Hunden und verbringt den Tierheimalltag gerne beim Toben und Spielen mit ihren Geschwistern.
Wir wünschen uns für Dipsy eine Familie, der bewusst ist, was es bedeutet einen jungen Hund bei sich aufzunehmen. Gerade im ersten Lebensjahr kann das etwas mehr Arbeit für die neue Familie bedeuten. Hier sind also Menschen gefragt, die Lust darauf haben, ihrem neuen Familienmitglied ausreichend Zuwendung, Zeit und eine liebevolle Erziehung zukommen zu lassen. Als Belohnung dafür erlebt man auch viele schöne Momente.
Da wir keines der Elternteile kennen, können wir die Endgröße von Dipsy nur schätzen. Wir vermuten jedoch, dass sie zu den mittelgroßen bis etwas größeren Hunden zählen und um die +/- 50 cm bekommen werden (OHNE GEWÄHR!).
Dipsy ist geimpft, gechippt und mit gültigem EU-Pass für ihre Ausreise startbereit. Aufgrund ihres Alters sind sie noch nicht kastriert.
Wer hat sich in die süße Dipsy verliebt und möchte ihr ein Zuhause für immer geben?
Schutzgebühr: 370€ zzgl 7% USt = 395,90€
Rasse: Mischling
Geschlecht: Hündin
Geboren: 15.03.2024 (geschätzt)
Farbe: braun-beige gestromt mit weiß
Impfungen: Ja
Kastriert: Nein
Chip: Ja
Anlagehund: Nein
Schulterhöhe: wächst noch etwas
Aufenthaltsort: Rumänien
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.