ID-Nummer608830
Tierheim NameGerman Hands meet Korean Paws e.V.
RufnameDORIE
RasseLabrador-Korea Jindo Dog-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
Farbecreme
im Tierheim seit01.01.2021
letzte Aktualisierung08.09.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Dorie ist ein mittelgroßer männlicher Jindo/Labrador-Mischling mit einem Gewicht von 13 kg, der zu Beginn des Jahres 2021 ins Tierheim kam.
Seit seiner ersten Ankunft als schüchterner und defensive Junge hat Dorie wirklich eine Kehrtwende gemacht und sich zu einem erstklassigen Begleiter entwickelt! Er fühlt sich jetzt sicher bei Menschen und kuschelt und spielt gerne mit ihnen! Er versteht sich gut mit seinen Zwingerkameraden und liebt es einfach, lange aufregende Spaziergänge mit den Freiwilligen zu machen. Er ist ziemlich schlau und wird für Leckerlis sitzen, sich hinlegen und wieder aufstehen. Er kann auch Leckerlis in der Luft fangen, wenn Sie sie werfen!
Der hübsche Dorie ist schon viel zu lange im Tierheim und hat seinen Aufenthalt überzogen, was ihn fast an die Spitze der Liste für Euthanasie bringt, falls die Population des Tierheims jemals über die Kapazität hinausgeht. Zu seinem Unglück hat Dorie auch positiv auf Herzwürmer getestet und er qualifiziert sich nicht für eine Behandlung, es sei denn, es gibt einen interessierten Adoptanten.
Dorie sucht verzweifelt eine liebevolle und geduldige Familie für immer, die ihm eine zweite Chance im Leben geben kann und ihm die tägliche Bewegung gibt, die er verdient, und ihn dabei unterstützen kann, sein selbstbewusstes Selbst zu sein!
Die koreanischen Tierschützer bereiten die Hunde gut auf ein Zuhause vor. Sie sind stubenrein, sozial und freundlich. Die Hunde gehen in Korea teilweise auf Pflegestellen, damit sie sich schnell in einem Zuhause wohl und sicher fühlen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.