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Steckbrief:
Name: Donna
Rasse: Staffordshire-Mischling
Geschlecht: weiblich
Geboren: 2014
Größe: 45 cm
Gewicht: 20 kg
Kastriert: ja
Geimpft: ja
Kennzeichnung: Chip
Verträglich: außerhalb der eigenen Wohnung mit Artgenossen
Unverträglich: n.b.
Stubenrein: vermutlich nicht
Beschreibung:
Donna ist eine ausgesprochen liebe Hündin, die Menschen mag, nicht zuletzt auch Kinder. Eine Eigenschaft, die Donna keiner zutraut, weil die ihr vererbten Listenhundgene sofort ins Auge fallen. Donna wurde aber nicht nur genetisch vom Schicksal benachteiligt. Unverantwortliche, rohe Menschen missbrauchten sie für Hundekämpfe. Insofern grenzt Donnas Sanftmut Menschen gegenüber an ein Wunder.
Kein Wunder dagegen, dass Donna in ihrem Zuhause andere Vierbeiner ablehnt. Sie sucht eine Familie, die ihr als „Sololiebling“ Schutz und Unterkommen gewährt. Beides hat sie sich längst nach überlangem Aufenthalt im Zwinger (seit 2016) verdient. Es ist an der Zeit, dass auch Donna die Schönheit und Weite der Hundewelt erleben darf.
Erstaunlicherweise reagiert Donna draußen - etwa bei Gassibegegnungen - auf Artgenossen völlig normal. Ihre künftigen Menschen müssen folglich keiner Hundebegegnung ausweichen, sofern beide Vierbeiner angeleint sind.
Donna ist relativ klein, deshalb auch nicht übermäßig schwer und wäre mit begrenztem Lebens- und Schlafraum zufrieden. Wir hoffen, dass Sie sich in diesen sanften Vierbeiner verlieben, der ihre Zuneigung gerne zurückgeben würde. Donna wartet auf Sie!
Da es sich bei Donna um einen Staffordshire-Mischling handelt, kann sie leider nicht nach Deutschland vermittelt werden. Eine Vermittlung in andere Länder wie Schweiz, Österreich, Luxemburg ist jedoch möglich.
Kontakt: Frau Schnell
Tel. 01520 1374894
Email: anfrage@tierschutzverein-franzvonassisi.de
Abgabe nur nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag.
Info:
Dieses Tier befindet sich noch im Ausland und sucht einen Endplatz.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.