ID-Nummer608565
Tierheim NameLeben für Streuner e.V.
RufnameISABELLA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 8 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit05.09.2024
letzte Aktualisierung05.09.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Isabella wurde auf den Straßen Siziliens ausgesetzt und hat an einem schrecklichen Ort Zuflucht gefunden. Die Tierschützer haben sie zunächst an Ort und Stelle versorgt. Mittlerweile konnte sie in die Station von Enzo umziehen und macht sich nun auf die Suche nach einer Familie. Alle Vorbereitungen für eine Ausreise laufen und sie könnte sich Ende September auf die Reise machen.
Wir suchen daher Menschen, die sich der Aufgabe bewusst sind, einen Welpen in ein normales Alltagsleben zu begleiten mit allem was dazu gehört. Isabella hat vermutlich noch nicht viel kennen lernen dürfen und ist nun in einem wichtigen Alter um entsprechend gefördert werden zu müssen.
Name: Isabella
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: 25.05.2024
Größe: im Wachstum
Kastriert: Nein bzw. je nach Ausreisezeitpunkt
gechipt, geimpft, entwurmt, EU Pass, Ausreise nach den gesetzlichen Tracesbestimmungen
Vermittlung: Innerhalb Deutschland
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: Leben für Streuner e.V.
Email: adoption.italien@gmx.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.leben-fuer-streuner.com
Unter dem Menüpunkt Ihre Hilfe / Adoptionen können sie sich vorab in unseren Adoptionsablauf einlesen. Dieser beantwortet schon einmal vorab die ersten wichtigsten Fragen zu einer Adoption unserer Schützlinge.
Wichtig!:
Bei einer Adoptionsanfrage bitten wir um eine sehr genaue und ausführliche Beschreibung zur aktuellen Lebenssituation. Nur so können wir uns vorab einen ersten Eindruck machen, ob es sich für den ausgesuchten Hund um ein passendes Zuhause handeln könnte.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.