Die Tötungsstation ist wie ein Thriller. Ein Thriller der mit dem Tod spielt. Und der Tod nimmt sie sich alle vor. Einen nach dem Anderen, doch Roman konnte seinem Ende gerade so knapp entkommen. Für eine kurze Zeit. Doch nun steht sein nächstes Kapitel still und er wartet darauf, sein Abenteuer zu starten…
Der hübsche Rüde wartet bereits über 1,5 Jahre auf seine Familie und träumt davon, endlich ein eigenes warmes und liebevolles Körbchen zu bekommen. Wann kann er endlich aufhören zu bangen?
Der süße Strubbelroman wird ungefähr auf ein Alter von 6 Jahren geschätzt (geboren ca. 2018). Aktuell wiegt er 27 kg und ist 55 cm groß und steht in den Startlöchern neue Dinge kennenzulernen, denn die schlechten Seiten sollen endlich ein Ende haben. Kannst du sein langes hoffnungsvolles Warten beenden?
Die Spaziergänge mit seinen Tierschützer:innen genießt er unendlich und lässt sich deshalb sein Geschirr problemlos und freudig anziehen. Eine eigene Wiese bei seiner Familie würde ihm am meisten Freude bereiten. Daher suchen wir für Roman ein passendes Zuhause im ländlichen Bereich, damit er in Ruhe die Zeit seines Lebens genießen kann und viel Platz zum Entdecken hat. Kannst du ihn Teil deines Lebens werden lassen?
Roman ist bereits gechipt und geimpft und wird mit einer Schutzgebühr von 490€ mit einem EU-Heimtierausweis, ausgestattet durch unseren gemeinnützigen Verein Hunderettung Europa e.V., vermittelt.
Hast du dich bereits in den strubbeligen Roman verliebt? Dann schreibe jetzt seinen Vermittlerinnen oder fülle die Selbstauskunft unter https://hunderettung-europa.de/selbstauskunft-adoption aus. Roman freut sich schon darauf mit dir eine neue Seite in seinem Roman schreiben zu können!
PS: Bis er zu DIR ausreisen kann, träumt Roman schon von euren gemeinsamen Abenteuern. Also worauf wartest DU?
Hilf´ ihm, gesehen zu werden, damit auch er endlich hier raus kann und die Liebe bekommt, die er so sehr verdient hat. Sein Kapitel im Tierheim sollte endlich vorbei sein!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.