ID-Nummer607485
Tierheim NameSeelentiere e.V.
RufnameWILLI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
10 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit25.08.2024
letzte Aktualisierung25.08.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Es war Rettung in letzter Sekunde! Der kleine WILLI konnte gerade noch rechtzeitig von Tierschützern aus der Tötungsstation befreit werden. Der Schreck sitzt dem armen Kerl noch in den Knochen. So ist er anfänglich bei fremden Menschen zurückhaltend und braucht etwas Zeit, bis er Vertrauen kann. Er merkt jedoch schnell wenn man es gut mit ihm meint und zeigt sich freundlich gegenüber seinen Bezugspersonen und genießt deren Zuwendung. Auch mit Katzen verträgt sich WILLI problemlos.
Für WILLI sind wir auf der Suche nach einem liebevollen und zuverlässigen Zuhause, welches die nötige Zeit und Verständnis für einen Hund aus dem Ausland hat. Anfangs muss bedacht werden, dass WILLI noch nicht viel kennt und man ihm viel Liebe und Geduld entgegen bringen muss.
Außerdem würde sich WILLI sicherlich über den Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule freuen. So könnte er auch Sozialkontakte zu Artgenossen pflegen.
Wer möchte mit WILLI in ein langes Abenteuer starten? Sein Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61 oder per Email an h.merkel@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
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WILLI wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein 4DX Snap Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor Ausreise durchgeführt. Er reist mit TRACES-Transport auf dem Landweg nach Deutschland.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird WILLI nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.