Name: Yuma
Geschlecht: weiblich/Hündin
Rasse: Deutscher Schäferhund Mischling ?
geb: ca. 2018
Größe: ca. 60 cm
Kastriert: bei Ausreise
Andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ja
Handicap: Übergewichtig
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien La Linea
Yuma, die Geschichte eines ganzen Lebens spiegelt sich in den Augen eines Hundes. Was könnt ihr in dem Blick unserer herzensguten Hundeseele Yuma erkennen?
Ein hübsches Hundemädchen ist unsere liebe Yuma. Die charmante, etwa 6 Jahre alte Hundedame wünscht von Herzen eine ruhige Bezugsperson, mit der sie die zweite Hälfte ihres Lebens genießen darf. Mögt ihr es gemütlich und sucht eine Hundedame, die dankbar, zutraulich und liebenswert ist? Dann seid ihr bei Yuma genau richtig.
Die Schäferhündin wurde gemeinsam mit unserer Jade im Tierheim abgegeben. Ausrangiert, verstoßen, lieblos entsorgt. Dabei ist die hübsche Yuma eine ganz bezaubernde Hündin, die sich mit ihrer treuen und liebenswürdigen Wesensart sich täglich bei den Menschen bedankt. Yuma ist zwar eine Hündin mittleren Alters, aber eine tiefenentspannte Hundedame, die die dunklen Seiten des Lebens kennt. Wer sie fürsorglich begleiten möchte, wird von Yuma mit Sicherheit auch vergöttert und glücklich gemacht.
Gerade für Schäferhunde, ist das Tierheimleben sehr anstrengend. Ein Schäferhunde braucht die Bindung an seinen Menschen und seine Familie, daher leiden sie unter der Situation im Tierheim häufig sehr stark. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Haltung eines Schäferhundes einen gewissen Aufwand bedeutet, ein Schäferhund möchte gefördert und gefordert werden und mit seinem Menschen arbeiten. Durch ihre intensive Zuwendung und Liebe wird Yuma diesen Aufwand aber mehrfach wieder zurückgeben.
Wenn Sie sich der Verantwortung bewusst sind und sich in die Notnase verguckt haben, melden Sie sich gerne bei der zuständigen Vermittlerin.
?Kontakt:
Birgit Honnef
SALVA- Hundehilfe e.V.
Tel: 017662830474
Mail: birgit.honnef@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.