ID-Nummer606828
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameCHARLY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
6 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit18.08.2024
letzte Aktualisierung16.02.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
40 cm SH/ ca. 11 kg
Charlys Geschichte in Kürze:
Mitte Juli 2024 wurde Charly auf der Straße von einer jungen Frau gefunden und mitgenommen. Die Frau brachte Charly zu ihrem Verlobten, der Charly jedoch schlug und misshandelte. Als die Frau das mitbekam, suchte sie Hilfe bei Tierschützerin Foteini. Zum Glück willigte der Mann ein, Charly Foteini zu überlassen. Trotz der Misshandlungen ist Charly sehr lieb und sanft, und er hat sein Vertrauen in Menschen nicht verloren. (18.08.2024)
17.09.2024: Charly ist kastriert worden. Er hat sich beim Tierarzt vorbildlich verhalten und die OP gut überstanden. Charly ist ein sehr sanfter Hundejunge, der sich sehnlichst eine Familie wünscht, der er viel Liebe geben kann und in der er geliebt wird.
18.08.2024: Foteini schreibt: „Charlie ist sehr lieb und hat ein sanftes Wesen. Trotz der Misshandlungen vertraut er uns voll, auch meinem Mann und meinem Sohn. Charlie braucht jetzt ein liebevolles Zuhause und ich hoffe, dass er eine Familie findet, die ihm ganz viel Liebe schenkt.“
Wenn Sie sich für den kleinen Charly interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus. Auch ein aktueller Katzentest kann auf Wunsch gerne noch einmal durchgeführt werden.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Charlys Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/charly/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.