ID-Nummer606713
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameROKY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 9 Jahre
,
1 Monat
Farbebraun
im Tierheim seit20.07.2022
letzte Aktualisierung22.02.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
63 cm SH/ 35 kg
Roky’s Geschichte in Kürze:
Roky musste einen Teil seines Lebens bei der Hundesammlerin verbringen. Er ist noch immer auf diesem Gelände untergebracht, in dem so viele Tiere litten und starben. Die Frau, wegen der so viele Tiere leiden mussten, ist zwar tot; Roky wird ebenso wie die anderen noch hier lebenden Hunde mit Futter sowie Wasser versorgt und medizinisch behandelt. Doch wer soll den lieben und verschmusten Roky hier entdecken, um ihm ein Zuhause zu schenken?
07.11.2023: Roky geht es weiterhin gut. Er ist etwas übergewichtig. Er sehnt sich so sehr nach Menschen, die nur für ihn allein da sind und ihm ihre Aufmerksamkeit schenken. Das größte für ihn sind Spaziergänge und Streicheleinheiten. In der Zwischenzeit vertreibt er sich die Zeit beim Spielen mit seinen Freundinnen, aber wie lange soll er noch warten?
20.07.2022: Roky lebt immer noch in diesem Gehege der Sammlerin und wartet auf eine Chance. Zu seinem Rudel gehören einige Hündinnen, mit denen er spielt und sich so die öde Zeit vertreibt. Aber die Sehnsucht nach draußen zu gehen, nach Menschen, nach Spaziergängen, nach Streicheleinheiten, nach Beschäftigung und Spielen mit seinen Menschen ist sehr groß …
Wenn Sie sich für Roky interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Tina Glawion
Telefon 08136 304 7285
Mobil 0176 62067640
E-Mail: t.glawion@stray-ev.de
Hier finden Sie Rokys Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/roky/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.