ID-Nummer606541
Tierheim NameEin Herz für Streuner e.V.
RufnameELOY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
7 Monate
Farbebraun, weiße Pfoten
im Tierheim seit01.01.2024
letzte Aktualisierung10.11.2024
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Der schöne Eloy ist auf der Suche nach seinem Für immer Zuhause.
Mit anderen Hunden kommt Eloy prima zurecht. Eloy war zum anfang sehr unsicher gegenüber Menschen, jetzt lässt er sich aber schon etwas anfassen und springt sehr gut auf Leckerlies an auch wenn Er noch etwas zurückhaltend ist, ist Eloy sehr neugierig. Eloy sucht Menschen die genug Empathie, Geduld, Ruhe und vor allem Verständnis mitbringen. Ein Zweithund könnte Eloy helfen mehr Vertrauen aufzubauen und das er sich mehr traut auf Menschen zuzugehen. In seiner Pflegestelle lebt Eloy draußen und kann sich am Tag mit den anderen Hunden im großen Auslauf austoben.Wir wünschen uns für Eloy ein schönes Zuhause auch eine Pflegestelle wo er mit Menschen mit im Haus leben darf wäre für Eloy eine große Chance endlich richtig anzukommen und noch mehr vertrauen zum Menschen aufzubauen.
Eloy wird ausgewachsen vermutlich ein größerer Rüde werden, mit ca. 60 cm. Aktuell ist er ca. 1 Jahr alt. Wir können nicht ausschließen, dass Eloy Hütehundeigenschaften mitbringt. Zudem sucht Eloy Menschen, die erstmal nichts von Ihm erwarten und ihm zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert.
Eloy ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und hat seinen EU-Heimtierausweis im Gepäck. Er wird, nach positiver Vorkontrolle, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
Schenkst du Eloy dein Herz? Fülle einfach die Selbstauskunft aus und wir melden uns dann bei Dir!
https://youtu.be/o2UtpA0f4gU
https://youtu.be/ccZ9c76Z7Og
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.