Twiga ist eine 9,5-jährige, kastrierte Yorkshire - Terrier - Rauhaardackel - Mischlingshündin.
Twiga hat einen wahren Albtraum erlebt. Sie lebte in einem illegalen Tierheim, das durch die Leiterin in Brand gesetzt worden ist. Dort wurde sie als Kettenhund missbraucht und so ist Twiga ein sehr unsicherer Hund.
Noch immer gibt es Situationen, die Twiga regelrecht versteinern lassen. So kann es dann auch mal vorkommen, dass sie zuschnappt. Dies kommt meistens dann vor, wenn man etwas von ihr will, sie aber noch nicht dazu bereit ist. Die meiste Zeit jedoch ist sie freundlich und kommt auch zu Kuscheleinheiten oder verteilt Küsschen.Man muss Twiga einfach die Zeit geben, die sie braucht, um neuen Menschen vertrauen zu können.
Die Tierschützer arbeiten viel mit ihr und so hat sie auch schon einiges gelernt. An der Leine fühlt sich Twiga sicher und so lassen sie ihr die Leine beim Training immer am Geschirr. So lässt sie sich hochheben und läuft bereits auch gut an der Leine. Anfangs sollte deshalb auch eine Hausleine genutzt werden, um mit ihr weiter zu trainieren und sie korrigieren zu können.
Vermittelt wird Twiga nur zu einer geduldigen Familie, die bereits einen freundlichen Ersthund besitzt, damit sie sich an diesem orientieren kann. Große, kleine, alte, junge Hunde, sind für sie kein Problem.
Kleine Kinder sollten jedoch nicht in der Familie wohnen, da dies zu viel Stress für Twiga bedeuten würde.
Darf Twiga bei Ihnen ein neues Leben beginnen?
Weitere medizinische Informationen zum Hund liegen uns derzeit leider nicht vor. Eine Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht garantiert werden. Sollten wir weitere Infos erhalten, werden diese umgehend im Text ergänzt.
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1162
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.