ID-Nummer605783
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameSOTIRIS
RasseEnglish Setter
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 4 Jahre
,
1 Monat
Farbeweiß-schwarz
im Tierheim seit08.08.2024
letzte Aktualisierung10.08.2024
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
60 cm SH/ 22 kg
Sotiris Geschichte in Kürze: Die Tierschützer schreiben „Als unsere Freiwillige, Sotiris zum ersten Mal sah, rief sie mich an. Wir sind mit den Fällen von geretteten Hunden und Welpen so überfordert, dass wir uns darauf geeinigt hatten, keine weiteren Hunde mehr aufzunehmen, weil wir keinen Platz, kein Geld und keine Kraft mehr haben. Aber er war in einem so schlechten Zustand. Er war nur noch Haut und Knochen und lag im Schatten eines Straßenschildes, das nur einen Teil seines Körpers bedeckte. Draußen herrschte eine Temperatur von 37 Grad Celsius. Seine Füße bluteten und es war offensichtlich, dass er resigniert hatte. Wir hatten also eigentlich keine Wahl. Er hätte sonst keine Chance zu überleben. Beim Tierarzt stellten wir fest, dass seine Füße voller Wunden von Grannen waren, die direkt von dem Tierarzt entfernt wurden.
Sotiris ist ein bemerkenswertes Geschöpf! So intelligent und so anhänglich. Er umarmt uns buchstäblich die ganze Zeit. Doch ohne menschlichen Kontakt ist er sehr unglücklich. Wir müssen bald eine Familie für ihn finden, da er von den anderen Tierheimhunden schikaniert wird. Er ist wirklich unglücklich im Tierheim“.
Sotiris braucht eine Familie, am liebsten die englisch Setter erfahren ist. So ein wunderbarer Hund darf nicht in einem Tierheim untergehen.
Wenn Sie sich für Sotiris interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Sotiris Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/sotiris/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.