Bingo kam als kleines Fellknäuel von ein paar Wochen Lebensalter in die Hände unserer Freunde von Puntanimals. Schnell fanden sich Fans des lustigen Babys und Bingo verließ an der Seite seiner neuen Besitzer stolz und glücklich das Tierheim. Nun ist unser fröhlicher Springinsfeld wieder zurück, nach gerade mal 8 Monaten mit seiner sogenannten Familie.
Die Geschichte des mittlerweile einjährigen (Stand 09/2024) Jungspunds ist leider kein Einzelfall. Viele Menschen adoptieren einen süßen Welpen, ohne daran zu denken, dass sich der kleine, oberniedliche Liebling der Nachbarschaft nach wenigen Monaten in ein Pubertier mit viel Glitzerknete im Kopf verwandelt, das seine Grenzen testet, das geführt werden möchte (und ertragen – jeder Hundebesitzer weiß, dass man irgendwann denkt, das würde nie wieder aufhören) und voller Energie darauf wartet, die Weltherrschaft an sich zu reißen. Der Adoptant, der anfänglich ganz sicher war, einen tollen Begleiter an seiner Seite zu brauchen, wird sich plötzlich bewusst, dass erzogene Hunde nicht auf Bäumen wachsen, sondern eben, wie der Name schon vermuten lässt, Erziehung brauchen – und prompt landet der Junghund, der seine Situation natürlich nicht im Geringsten versteht und oft in Trauer verfällt, wieder im Tierheim.
Zum Glück betreiben unsere Freunde in Huelva eine kleine familiäre Einrichtung, wo auch für Fälle wie Bingo, der das Leben im Haus kennt und lieben gelernt hat, genug Zeit bleibt. Bingo kriegt seine Streicheleinheiten und kann weiter lernen, wie man erfolgreich erwachsen wird. Er liebt Spaziergänge und seine Spielkameraden im Freilauf. Was er aber dringend wieder braucht, ist ein liebevolles Zuhause mit Menschen darin, die sich im Klaren darüber sind, dass aus jedem Welpen nicht nur ein Pubertier, sondern auch irgendwann ein Senior mit Zipperlein wird, für den man Verantwortung trägt. Dazwischen liegen aber viele Jahre gemeinsamer Abenteuer, Fernsehabende, lustiger Anekdoten und unermesslicher Liebe.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.