ID-Nummer605728
Tierheim NameSardinienhunde e.V.
RufnameROBINHOOD
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 10 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit04.08.2024
letzte Aktualisierung29.12.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Ihr Geschichte begann am 13. Juli, als 3 Hunde der Geschwisterfamilie gerettet und in die LIDA nach Olbia gebracht werden konnten.
Sie wurden ausgesetzt im Nichts, ein paar alte, verschimmelte Scheiben Brot wurden ihnen dort mit auf den Weg gegeben. KEIN Wasser, kein Schutz vor der glühenden Sonne...einfach NICHTS.....
Die 3 Erstgeretteten waren 2 Rüden und 1 Hündin, sie waren voll mit Parasiten, intern wie extern. Die Behandlung wurde direkt gestartet und weiter ging es mit der Suche nach den anderen Geschwistern.
2 weitere der völlig verängstigten und panischen Geschwister konnten inzwischen noch gerettet werden, die Kollegen bleiben weiter dran um alle der ursprünglich gesichteten Welpen in Sicherheit bringen zu können.
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie ROBIN HOOD einen Platz als Familienmitglied auf einer Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei: kontakt@sardinienhunde.org.
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Nicht nur bildhübsch, sondern auch richtig nett ist Robin Hood!
Erst ziert er sich ein wenig, aber ganz schnell ist das Eis gebrochen und man ist Teil seines Lebens. Ein ganz wunderbarer, junger, lernbegieriger und lebenshungriger Hund!
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten bei unserem Kooperationspartner. Dieses lässt nur bedingt Rückschlüsse auf ihr späteres Verhalten in einem neuen Zuhause zu. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pfleger und Tierärzte). Das Geburtsdatum wird beim Setzen des Chip vom Amtstierarzt festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.