60 cm SH/ 25 kg
Louna’s Geschichte in Kürze:
Vermutlich wurde Louna von ihrer Familie ausgesetzt. Ende 2021 fand man sie verlassen auf der Straße umherirren. Durch die Kommune wurde Louna in eine Pension gebracht. Den Namen Pension hat dieser Ort keineswegs verdient. Dieser ist eher eine Verwahrstation. Kleine Zwinger, ohne Auslauf. Einsam, deprimierendend, ohne Hoffnung. Die Hunde schlafen auf dem blanken Betonboden.
Einmal hier gelandet, gibt es wohl kaum Aussicht, diesen Ort je wieder verlassen zu können. Am 16.01.2022 konnte Louna dank lieben Paten diesen Ort verlassen und in einer anderen Pension untergebracht werden. Hier wird sie umsorgt und wartet auf ihre Menschen.
15.02.2023: Louna träumt von einer eigenen Familie. Davon, eines Tages dazugehören zu dürfen, geliebt und umsorgt zu werden. Wir hoffen sehr, dass es für sie diese Chance geben wird!
14.02.2022: Vor zwei Wochen konnte Louna dank lieber Paten diesen schrecklichen Ort verlassen und in eine neue Pension umziehen. Sie ist sehr dünn und muss erstmal wieder zunehmen. Die letzten beiden Wochen verbrachte Louna bereits in ihrer neuen Pension.
Liebe Paten ermöglichen es ihr hier unterzukommen. Sie konnte den Ort verlassen, an dem ihre Seele und auch ihr Körper die letzten Wochen gelitten haben. Louna ist sehr dünn und muss erst einmal wieder zunehmen. In der neuen Pension kümmert man sich um sie und Louna kann sich frei bewegen. Sie ist nicht mehr weggesperrt und sich nicht mehr selbst überlassen. Wir sind sicher, dass sie hier aufblühen wird. Außerdem hoffen wir, dass sie bald ihr eigenes Zuhause finden wird…
Wenn Sie sich für Louna interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Tina Glawion
Telefon 08136 304 7285
Mobil 0176 62067640
E-Mail: t.glawion@stray-ev.de
Hier finden Sie Lounas Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/louna-2/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.