ID-Nummer605530
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameNACHO
RasseBodeguero Andaluz-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 9 Monate
Farbeweiß-schwarz
im Tierheim seit09.08.2024
letzte Aktualisierung09.08.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Nacho
Rasse: Bodeguero-Mischling (Pointer?)
Geschlecht: männlich
Geboren: 01.05.2024
Größe: ca. 45 cm Endgröße
Kastriert: zu jung
Andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: La Linea, Spanien
Nacho – ein Welpe kommt selten allein
Nacho ist Teil einer mehrköpfigen Welpenbande. Mama Julia, eine Bodeguera hat die Kleinen liebevoll im Tierheim großgezogen. Der Vater ist unbekannt, es könnte ein Pointer oder Pointer-Mix sein. Die ganze Welpenschar ist jetzt alt genug, um auf die große Reise nach Deutschland zu gehen und in einer eigenen Familie ihr Glück zu finden. Die süßen Hundekinder suchen deshalb dringend ab sofort ein Zuhause oder eine Pflegestelle, denn sie sollen auf keinen Fall im Tierheim aufwachsen. Jetzt ist ihre Prägezeit, jetzt dürfen sie nicht nur mit Hunden, sondern müssen auch mit Menschen zusammensein, die vielen Dinge der großen weiten Welt sehen und jeden Tag ganz viel Neues lernen und entdecken. Sie brauchen Nähe und Anleitung, um zu tollen Familienhunden heranwachsen zu können. Wer einen Welpen bei sich aufnimmt, braucht jede Menge Zeit für den Zwerg, außerdem Humor, Geduld und liebevolle Konsequenz. So ein Welpe macht Spaß, aber auch viel Arbeit, dessen muss man sich bewusst sein. Aber was gibt es am Ende eines Tages Schöneres, als ein glückliches Hundekind im Körbchen schlafen zu sehen. Sie sind sich der Verantwortung bewusst und haben genügend Zeit und Muße für die Welpenaufzucht? Dann melden Sie sich gerne bei Nachos Vermittlerin.
Ansprechpartner: Christiane Johnen
015234296796
Mail: christiane.johnen@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.