Quinny wartet in einer Pflegestelle auf seine Familie. Quinny ist ein großer Kuschelbär und Quatschkopf und liebt es mit seinen Menschen etwas zu unternehmen. Quinny ist ca. 1 Jahr und hat eine Schulterhöhe von 56 cm und wiegt in etwa 25 kg. Man sollte also schon standfest sein, da er oft mit Schwung seine Liebe bekundet.
Er ist sehr aufgeweckt und neugierig. Spielen mag er besonders gerne, am liebsten draußen und mit anderen Hunden – daher wäre ein Garten für ihn optimal. Er ist aufgeschlossen und freundlich gegenüber anderen Menschen und Hunden.
Quinny ist noch in der Pubertät und muss noch lernen geduldiger zu werden. Das Hormonchaos stellt das Leben der jungen Hunde auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben, und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Wie auch bei uns Menschen, geht auch diese Phase vorbei!
Kinder kennt er nicht und sie sind ihm teilweise unheimlich. Mit Katzen hatte er bisher noch keinen Kontakt – er hat aber keinen Jagdtrieb. Autofahren liebt er und hat auch schon gelernt, gut an der Leine zu laufen. Stark befahrene Straßen machen ihm aber noch Angst. Da Quinny noch in der Pubertät ist, versucht er natürlich schon mal seinen Kopf durchzusetzen – das äußert sich z. B. mit ziehen an der Leine, nicht alleine bleiben zu wollen und lautstarkem Protest.
Wir suchen für Quinny eine Familie, die eher ländlich wohnt und tolerante Nachbar hat, da Quinny eine sehr laute Stimme hat.
Quinny ist nicht kastriert, ist gechipt und geimpft und besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
Quinny freuen sich über deine Anfrage und kann jederzeit auf seiner Pflegestelle besucht werden.
https://youtu.be/2fIbf4f_CqQ
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.