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Steckbrief:
Name: Missi
Rasse: Mischling
Geschlecht: Hündin
Geboren: 09/2016
Größe: ca. 48 cm
Gewicht: ca. 17 kg
Kastriert: ja
Geimpft: ja
Kennzeichnung: Chip
Verträglich: grundsätzlich mit allen Artgenossen
Unverträglich: nicht bekannt
Stubenrein: vermutlich noch nicht
Beschreibung:
Wenn Missi etwas nervt, so ist das ihr langweiliger Alltag im Zwinger. Denn Missi will lernen! Und gibt‘s was zu kapieren, dann geht das bei Missi rasend schnell. Deshalb ist Missi in besonderer Weise für Aufgaben/Beschäftigungen geeignet, die mentales Mitmachen und eine rasche Auffassungsgabe voraussetzen.
Natürlich hat die liebe Hündin auch körperliche Bedürfnisse, ist verschmust und entdeckt gerne „Duftnachrichten“ auf mehr oder weniger langen Wegen rund um den Lebensmittelpunkt ihrer neuen Familie. Apropos Familie: In der dürfen sich gerne auch Kinder um Missi versammeln und Erwachsene, die noch keine Erfahrung mit Hunden vorzuweisen haben. Missi hilft euch, so wie ihr Missi helft, sie ausbildet, fordert, ihr gebt, was einen Vierbeiner glücklich macht.
Um Missi als „Gesamtpaket“ gerecht zu werden, ist unabdingbar ihren Kopf auszulasten. Also spielerisch oder auf andere Weise ihre hündische Intelligenz zu fordern. Ihre Menschen dürfen dabei davon ausgehen, dass Missi mit Artgenossen verträglich ist. Gegenüber Rüden kehrt sie die Chefin heraus, andere Hündinnen „beschwänzelt“ sie nach Sympathie.
Sollten Sie feststellen, dass Missi ziemlich genau die Hündin verkörpert, die Sie suchen, dann bitte anrufen. Zur Erinnerung: Missi ist langweilig im Zwinger, Missi wartet. Sie meint: Wir könnten so viel unternehmen! Also holt mich hier raus und wir werden gemeinsam Spaß haben!
Kontakt: Frau Schnell
Tel. 01520 1374894
Email: anfrage@tierschutzverein-franzvonassisi.de
Abgabe nur nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.