ID-Nummer605013
Tierheim NameSpecialDogs e.V.
RufnameMILO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
5 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit01.05.2021
letzte Aktualisierung16.02.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Milo wurde gemeinsam mit Arno aus der Tötung in Cornetu geholt und ist nun auf der Suche nach einem passenden Zuhause.
Bisher zeigt er sich bei uns als sehr lieber und verspielter Hund, der gut mit jeglichen Artgenossen auskommt. Außerdem geht er offen auf neue Menschen zu und freut sich über Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten.
Auch erste Erfahrungen an der Leine durfte Milo bereits sammeln. Das bedeutet konkret, dass er sich diese anlegen lässt und auch schon ab und zu das Laufen an der Leine kennenlernen durfte. Dennoch muss hier noch mit ihm trainiert werden.
Bei uns hat er bislang noch nie sein Futter verteidigt. Falls er nach seiner Vermittlung jedoch Tendenzen eines solchen Verhaltens zeigen sollte, braucht er eine gute Anleitung durch seine Menschen.
Generell empfehlen wir in den meisten Fällen ein unterstützendes Hundetraining. Wir gehen davon aus, dass auch nur wenige frühzeitige Trainingsstunden bereits einen großen Unterschied machen und eventuelle spätere Probleme verhindern oder minimieren können.
Eine Besonderheit möchten wir noch erwähnen: Milo hat Herzwürmer und muss behandelt werden. Wir haben damit bereits Erfahrung und kompetente Ärzte an unserer Seite. Details können wir gerne persönlich besprechen.
Wir suchen für Milo liebe Menschen, die motiviert sind mit ihm zu arbeiten und Freude an der Hundeerziehung haben. Sollten Sie Interesse an Milo haben, melden Sie sich gerne bei uns. Bei positiver Vorkontrolle darf er schon bald geimpft, gechippt, entwurmt, entfloht, kastriert und mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause ziehen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.