ID-Nummer604994
Tierheim NameTierfreunde tierischgeholfen
RufnameYUMI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
3 Monate
Farbebraun-beige
im Tierheim seit04.08.2024
letzte Aktualisierung04.08.2024
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Yumi
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich/kastriert
Größe: ca. 53 cm, 18 kg
geboren: ca. 11.2021
Aufenthaltsort: D-53840 Troisdorf
wir leisten Vermittlungshilfe
Beschreibung:
Die Pflegestelle berichtet: Yumi kam als junge Hündin zusammen mit ihren Geschwistern Yaris, Yonka und Yanosch aus Rumänien zu mir in Pflege. Yanosch war das einzige Hundekind, welches sich normal benahm. Die anderen drei hatten große Angst vor Menschen und schafften es auch, mir mit ihren Milchzähnen die Hände zu tackern. Yumi ist mittlerweile erwachsen, sie ist verspielt und gut sozialisiert mit anderen Hunden. Yumi ist bei Menschen noch immer scheu, sie lässt sich bisher nicht anfassen und auch nicht anleinen. Yumi ist eine aufmerksame, schlaue, aktive Hündin, die auf Veränderungen sensibel reagiert. Feste Strukturen, feste Rituale tun ihr gut und helfen ihr sich zurecht zu finden.
Für Yumi wird eine Art Gnadenhof gesucht, bei erfahrenen Menschen, wo sie „einfach mitlaufen kann“. Ein souveräner, freundlicher Ersthund wird Yumi sicher helfen. Sie wird nicht als Einzelhund vermittelt. Ihre Menschen sollten erfahren im Umgang mit Hunden sein. Aufgrund ihrer Unsicherheit wäre eine ländlichere Wohngegend schön. Yumi wird nach einem persönlichen Kennenlernen, mehrfachen Besuchen vermittelt. Yumi ist geimpft, gechipt, kastriert und entwurmt.
Wenn Sie Yumi kennenlernen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegestelle, Ulla Rädisch.
Video Yumi mit Yonka
https://www.facebook.com/Pflegefelle.mit.Herz/videos/666870465160398
Kontakt:
Ulla Rädisch
pflegefelle-mit-herz@gmx.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.