ID-Nummer604939
Tierheim NameLeben für Streuner e.V.
RufnameFIAMMA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 1 Jahr
,
1 Monat
Farbebraun
im Tierheim seit04.08.2024
letzte Aktualisierung25.04.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Fiamma und ihre Geschwister kamen bereits im Frühsommer 2024 in einem Karton ins städtische Canile auf Sizilien. Viel zu klein um dort versorgt werden zu können, denn anfangs brauchten sie noch die Flasche. Tierschützerin Loredana fand nach verzweifelter Suche eine Dame, die sich in der Anfangszeit um die Geschwister kümmerte. So haben sich alle gut entwickelt und mussten anschließend in ein Gehege einer unserer kleinen Stationen umziehen und warten noch immer dringend auf ein eigenes Zuhause.
In der kleinen Station lernen sie leider nichts kennen und müssten dringend in einem normalen Alltag integriert werden. Fiamma ist eine freundliche und offene Hündin, die sich mit der Hilfe ihrer Menschen zu einer tollen Begleiterin entwickeln wird.
Name: Fiamma
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: 18.04.2024
Größe: ca. 55 cm
Kastriert: Ja
gechipt, geimpft, entwurmt, EU Pass, Ausreise nach den gesetzlichen Tracesbestimmungen
Vermittlung: Innerhalb Deutschland
Aufenthaltsort: Sizilien
Organisation: Leben für Streuner e.V.
Email: adoption.italien@gmx.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.leben-fuer-streuner.com
Unter dem Menüpunkt Ihre Hilfe / Adoptionen können sie sich vorab in unseren Adoptionsablauf einlesen. Dieser beantwortet schon einmal vorab die ersten wichtigsten Fragen zu einer Adoption unserer Schützlinge.
Wichtig!:
Bei einer Adoptionsanfrage bitten wir um eine sehr genaue und ausführliche Beschreibung zur aktuellen Lebenssituation. Nur so können wir uns vorab einen ersten Eindruck machen, ob es sich für den ausgesuchten Hund um ein passendes Zuhause handeln könnte.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.