RIKI, munterer, aufgeschlossener, aktiver, junger, erzogener Mischlingsrüde, leinenführig, hatte ein Zuhause, kam aus gesundheitlichen Gründen des Vorbesitzers ins Tierheim.
Eine freiwillige Tierheimmitarbeiterin kannte den verspielten, noch nicht einmal kniehohen, lebensfrohen RIKI schon lange, bevor der junge Rüde im Shelter abgegeben wurde.
Sie lebt nämlich in der gleichen Straße wie RIKIs Vorbesitzer und wusste zu berichten, dass der ältere Mann regelmäßig mit RIKI zum Spaziergang unterwegs war, als er dies körperlich noch leisten konnte.
Nun zog der Vorbesitzer in ein Seniorenheim und konnte RIKI nicht mitnehmen.
Diese Vorgeschichte verhilft RIKI vielleicht dazu, ganz schnell wieder zu einer Familie ziehen zu dürfen.
RIKI kennt das Leben im Haus, ist erzogen worden und läuft gut an der Leine.
Mit seinen Artgenossen verträgt er sich bestens.
Videos:
RIKI:
https://www.youtube.com/shorts/EtXFIZHknQw
RIKI mit DUMA und AGA:
https://youtube.com/shorts/rdeqDzJ3_VE?si=yQ5jiLn9O0lt5bob
RIKI, DUMA und AGA an der Leine:
https://www.youtube.com/watch?v=IPAiWY_uWog
RIKI, DUMA und SHARKO:
https://www.youtube.com/shorts/fpil_vIst7E
Unsere Hunde werden mit EU-Heimtierausweis, gechipt und geimpft sowie in der Regel kastriert vermittelt. Bevor Sie Kontakt zu uns aufnehmen, lesen Sie bitte vorab unter nachfolgendem Link unsere Vermittlungsinfos.
https://tsv-hund-und-katz.de/files/folder.21/vermittlungsinfos-tsv-huk.pdf
Vielen Dank!
Kastriert: ja
Katzenverträglich: wurde bisher nicht getestet
Schulterhöhe: ca. 45 cm
Verträglich mit Hündinnen: ja
Verträglich mit Rüden: ja
Mittelmeercheck: k. A.
Geschlecht: männlich
Geboren am: 31.07.2022
Erkennbare Rasse: Kroatischer Hütehund-Mischling
Tierheim: Dumovec (Zagreb)/ Kroatien
https://tsv-hund-und-katz.de/zuhause-gesucht/tier/352
Bei der Vermittlung des Tieres wird eine Schutzgebühr erhoben.
Schutzgebühr: € 490,00 inkl. MwSt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.