45 cm SH/ 20 kg
Felix Geschichte in Kürze:
Allein auf sich gestellt… das ist Felix‘ Leben. Wir hoffen so sehr, dass sich das Schicksal für ihn wendet. Felix lebt immer noch auf der Straße – aber das liegt nicht an den Tierschützerinnen.
25.11.2024: Felix hatte eine Verletzung im Gesicht von der er sich zum Glück gut erholt hat, man sieht auf dem Video das er noch misstrauisch ist, wir hoffen das er es schafft bald einen Schritt auf die Menschen zuzugehen.
30.07.2024: Felix wurde wieder auf der Straße besucht, er sieht viel besser aus und dieses Mal kam der hübsche Junge ganz nah zur Kamera.
05.04.2024: Felix lebt immer noch auf der Straße. Wir sorgen dafür, dass er das Nötigste bekommt.Tägliches Futter und eine gute Entwurmung gegen Flöhe und Zecken im Sommer.Wir wissen, dass das Leben auf der Straße schwierig ist, er selbst scheint nicht mit uns zusammenarbeiten zu wollen und er zieht es vor, mit seinen Freunden zu leben, wie hier…
02.05.2023: Die Tierschützerin schreibt: Wir haben mehrmals versucht, Felix von der Straße zu holen, aber Felix kooperiert diesbezüglich nicht. Wir sorgen dafür, dass er und seine Freunde täglich genug Futter und Pillen gegen die Zecken haben. Auch wenn wir beschlossen haben, ihm die Wahl zu geben, draußen frei zu sein, ist das Leben auf der Straße nicht einfach. In den letzten Tagen hatte er eine große Wunde über dem Kopf. Wir geben ihm Antibiotika ins Futter und hoffen, dass er sich in den nächsten Tagen erholt.
Wenn Sie sich für Felix interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Simone Hasenauer
Mobil: 01792189984
E-Mail: s.hasenauer@stray-ev.de
Hier finden Sie Felix Beitrag auf unser Homepage (mit Video):
https://stray-einsame-vierbeiner.de/rueden-hunde/felix-m/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.