Name: CARLITA
Rasse: Terrier Mischling
geboren: Ca. 2020
Geschlecht: Weiblich, kastriert
Schulterhöhe/Gewicht: Ca. 40cm / ca. 14kg
Verträglichkeit: Hündinnen, Rüden und Katzen
Mittelmeercheck: erfolgt vor Ausreise
Charakter: Sanft, menschenbezogen, anhänglich, liebenswert, sonnig, bewegungsfreudig
Aufenthaltsort: Italien, Sermoneta
Geschichte:
Carlita wurde von ihrem Besitzer immer Gioia, Freude, gerufen. Leider ist der Mann verstorben und der alte Bauernhof gehört dem Bruder des Mannes. Alle Tiere sind immer noch da und werden von dem Bruder grundlegend versorgt. Leider kommt er nicht täglich vorbei und bei der Hitze ist das für Carlita ein Desaster. Sie wartet immer händeringend auf einen Menschen, der sie versorgt und vermisst den Kontakt zu Menschen. Dann wartet sie immer aufgeregt vorne am Tor!
Carlita ist die Mama von Pongo, der in Deutschland auf Pflegestelle war und ein tolles zu Hause gefunden hat. Giada nimmt sich nun dem Schicksal von Carlita an und holt sie zu sich nach Hause. Und dann suchen wir für die liebe und sanfte Carlita wieder oder zum ersten Mal im Leben ein tolles und behütetes zu Hause. Liebe Menschen, die sie zu schätzen wissen.
Vielleicht sind ja genau Sie, ja Sie da draußen genau der richtige Mensch für Carlita!
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin:
Britta Schulzeck
Mobil: 0171 6194363
Mail: jeanbritt@t-online.de
Www.tierschutzverein-fortuna-animali.com
Zur Übermittlung Ihrer Selbstauskunft klicken Sie bitte hier:
https://tierschutzverein-fortuna-animali-ev.petoffice.app/adopt/?pet=6692835ac860c15de86eb92c
??Alle unsere Hunde sind gechipt, geimpft, entwurmt und kastriert (sobald der Hund alt genug dafür ist) und besitzen den EU-HEIMTIERAUSWEIS.
??Die Abgabe erfolgt nach positiver Vorkontrolle (Home-Check) mit Schutzvertrag und Schutzgebühr.
- Hunde bis 1 Jahr = 490 €
- Hunde ab 1 Jahr = 440 €
?? Wir vermitteln bundesweit.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.