ID-Nummer602976
Tierheim NameTierschutzverein Lemuria e.V.
RufnameLAPAJ
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
4 Monate
Farbebeige-braun
im Tierheim seit10.07.2024
letzte Aktualisierung16.07.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
RÜDE
LAPAJ
Mischling
Geb. ca. 10/2023
Z.Zt. ca. 37cm und 12kg
Noch in der Slowakei
Wir konnten unseren Lapaj hier in der Slowakei von der Straße retten. Er war in einem schlechten Zustand und musste erst einmal medizinisch versorgt werden.
Lapaj ist ein anfangs vorsichtiger junger Rüde und wünscht sich sehnlichst ein eigenes Zuhause bei einfühlsamen Menschen. Er hat sich in der ersten Zeit nur verkrochen und konnte sich einfach nicht überwinden einem Menschen zu Vertrauen, mittlerweile hat er aber bereits große Fortschritte gemacht. Wenn man es einmal geschafft hat, das Eis zu brechen, folgt er einem auf Schritt und Tritt, ist unheimlich verschmust und anhänglich. Übrigens sind Hundekekse bei Lapaj meist das Mittel der Wahl um sein Vertrauen zu gewinnen.
Mit den anderen Hunden hier bei uns versteht er sich sehr gut. Lapaj wünscht sich eine liebevolle und geduldige Hand die ihm die Welt zeigt. Jemanden mit viel Empathie und Zeit, eine Familie ohne kleine Kinder.
Fühlen sie sich jetzt vielleicht angesprochen, dann wäre unser Lapaj doch genau der richtige Partner an ihrer Seite. Denn es gibt nichts schöneres als einem Hund mit viel Liebe und Geduld zu zeigen, wie schön es in einer eigenen „Familie“ ist. Geben Sie ihm eine Chance, zeigen Sie ihm was es heißt geliebt und umsorgt zu werden. Wir sind sicher, dass er es schafft ein ganz besonderer Wegbegleiter zu werden.
Lapaj kommt gechipt, geimpft, auf Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose, Herzwürmer getestet und hat einen EU Heimtierausweis.
Ansprechpartner
Yvonne Reinders
Handy: 0176 / 22145270 oder 02851 / 588749
yvonnereinders@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.