ID-Nummer602742
Tierheim NameTierschutzverein Arca e.V.
RufnameCARLOS
RasseBodeguero Andaluz-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 13 Jahre
,
1 Monat
Farbeweiß-schwarz
im Tierheim seit14.07.2024
letzte Aktualisierung22.07.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Carlos kam im Mai 2024 aus einer sehr vernachlässigten Tierpension in die Obhut von ARCA - Huelva. 12 Hunde nahmen unsere Freunde ohne große Fragen in ihr kleines Tierheim auf, um ihnen eine bessere Zukunft zu sichern.
Carlos ist der älteste Bewohner, der seinen Wohnsitz wechseln musste. Er ist zwischen 10 und 12 Jahre alt und hat wohl einige Bodegueros in seiner Ahnentafel zu verzeichnen. Der kleine Opi hat aber auch einen beeindruckenden Führungsstil gegenüber seinen vierbeinigen Mitbewohnern und kann noch ein richtiger Clown sein, weswegen wir mal wild noch Dackelgene in den Topf der Spekulationen werfen.
Natürlich ist ein Hund mit 10 oder sogar 12 Jahren nicht mehr jung, aber Carlos ist ein wirklich rüstiger Rentner, der seine Spaziergänge sehr genießt, immer noch weiß, wie man mit den jüngeren Semestern durch den Freilauf tobt und in einem liebevollen Zuhause sicher auch Spaß an Bällen und Intelligenzspielzeugen hätte (in den Tierheimen gibt es kaum Spielzeug, um Streit unter den Hunden zu vermeiden).
Carlos sucht einen standesgemäßen Altersruhesitz, wo er seine Feldwebelqualitäten entweder ausleben kann oder sie in den militärischen Ruhestand versetzen darf – was bedeutet, dass er gern zu einem tiefentspannten Ersthund ziehen kann, dem die Schnauzerei des Terrierköpfchens egal ist, oder er eben ein Einzelopi sein darf, mit alleinigem Anrecht auf die besten Körbchen und die leckersten Kekse im ganzen Haus.
Es ist nicht leicht, sich dafür zu entscheiden, einem unserer Senioren ein Zuhause zu schenken. Aber unsere grauen Schnäuzchen haben oft noch ganz viel zu schenken, und in Carlos Fall könnte das noch einige Jahre so sein.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.