ID-Nummer602518
Tierheim NameHundehilfe Hundeherzen e.V.
RufnameBORBALA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
10 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit12.07.2024
letzte Aktualisierung12.07.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Borbala (w)
Noch in der Slowakei (ST)
Mischling
Geburtsdatum: 4/2021
Gewicht: 28,5 kg Höhe: 56 cm
kastriert
Keine Vermittlung nach Österreich
Borbala ist eine 3 Jahre alte Mischlingshündin die ihren Besitzern weggenommen und an einer kurzen Kette gehalten wurde. Borbala ist von Anfang an sehr freundlich und auch vor Fremden hat sie keine Angst. Sie hat ein ausgeglichenes Wesen, ist ruhig, braucht nicht viel, ein längerer Spaziergang kann sie erschöpfen. Sie gewöhnt sich problemlos an alles, ist schlau, läuft perfekt an der Leine und ist stubenrein. Sie ist ihren Besitzern und ihrer Familie gegenüber sehr anhänglich und treu, und auch mit Kindern verträglich. Borbala muss noch viel lernen das Leben im Haus die täglichen Alltagsgeräusche drinnen und draußen. Auch das stubenrein werden und das alleine bleiben und auch das an der Leine laufen. Borbala muss langsam an Bewegung gewöhnt werden da sie erst Muskeln aufbauen muss das wird etwas Zeit in Anspruch nehmen bis sie weitere Strecken laufen kann . Wenn sie die richtige Familie für unseren Borbala sind und die nötige Zeit und Geduld haben mit ihr an all das zu arbeiten dann melden sie sich doch gerne bei uns.....
Borbala ist geimpft, gechipt, entwurmt, auf Dirofilarien getestet und besitzt einen EU-Heimtierpass.
Wenn Sie die Grundbedingungen für den Hund erfüllen und ein schönes, artgerechtes Leben bieten möchten, dann füllen Sie bitte unser >> ADOPTANTEN-KONTAKTFORMULAR << aus.
Kontakt:
Michaela Hädicke
E-Mail: michaela.haedicke@hundeherzen.org
Handy: 01578 0826134
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.