ID-Nummer602133
Tierheim NameSpecialDogs e.V.
RufnameELANOR
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
7 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit01.05.2024
letzte Aktualisierung16.02.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Elanor kommt aus der Tötung Cornetu und hat sicherlich schon einiges erlebt.
Nun ist sie in Sicherheit und lebt zur Zeit auf einer unserer Pflegestellen. Glücklicherweise zeigt sie sich uns Menschen sehr zugetan. Sie ist offen und äußerst freundlich. Elanor versteht sich prima mit anderen Hunden. Für ihr zukünftiges Zuhause wünschen wir uns Menschen, die erfahren sind und wissen, wie man einen Hund anleitet. Elanor braucht Zeit, Aufmerksamkeit und vor allem Sicherheit. Letzteres ist ihr wohl kaum zu verdenken. Das Vorhandensein eines souveränen Ersthundes, wäre eine tolle Stütze für Elanor; ist aber kein Muss!
Elanor bevorzugt einen ruhigen Haushalt und eine ländliche Umgebung. Wir vermuten aufgrund der Optik, dass die hübsche Hündin einen Herdenschutzanteil in sich trägt, auch wenn aktuell keine rassetypischen Verhaltensweisen von ihr an den Tag gelegt werden. Eine Begleitung durch einen kompetenten Trainer oder den Besuch einer geeigneten Hundeschule würden wir hier anraten. Zum einen würde es Elanor die nötige Sicherheit vermitteln, die sie benötigt, zum anderen lernt sie hier, was ihr bisher nicht möglich war zu lernen. Durch diese Unterstützung sind die zukünftigen Adoptanten zudem nicht auf sich alleine gestellt und einem harmonischen Miteinander steht nichts mehr im Wege. Elanor wartet sehnlichst darauf, endlich ihre Menschen zu treffen. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Elanor für Sie die richtige ist.
Nach einer positiven Vorkontrolle darf sich Elanor geimpft, entwurmt, gechippt, kastriert und mit eigenem EU-Ausweis auf den Weg zu Ihnen machen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.