ID-Nummer601901
Tierheim NameHundehilfe Hundeherzen e.V.
RufnameMIKA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 5 Jahre
Farberot-braun
im Tierheim seit06.07.2024
letzte Aktualisierung07.07.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Mika (w)
Noch in der Slowakei (ST)
Mischling
Geburtsdatum: 2/2020
Gewicht: 10,5 kg Höhe: 40 cm
kastriert
Keine Vermittlung nach Österreich
Mika ist eine 4-jährige Mischlingshündin die in einem schrecklichen Zustand ins Tierheim kam – ihr Fell fehlte auf der Hälfte ihres Körpers, ihre Krallen waren überwachsen und sie war extrem untergewichtig. Die ersten Tage war sie etwas schüchtern aber in den folgenden Tagen kam ihre wahre Persönlichkeit zum Vorschein und Mika wurde zu einem sehr fröhlichen, lebensfrohen Hund, der uns bedingungslos liebt. Sie versteht sich mit allen Hunden, läuft perfekt an der Leine und ist zu 100 % stubenrein. Nach Angaben ihres Besitzers wurde sie von einem Auto angefahren und ihre Eingeweide befanden sich außerhalb ihres Körpers. sie mussten wieder zugenäht werden, deshalb ist die Haut grob verheilt, sie hinkt nach mehr Training. Mika ist bereit für ein neues Leben wo sie viel Liebe bekommt uns all das erlebte hinter sich lassen kann . Mika muss das Leben im Haus noch lernen auch die täglichen Alltagsgeräusche drinnen und draußen. Über ein vorhandenen Hund in der Familie würde Mika sich sehr freuen. Wenn sie die richtige Familie für unsere Mika sind dann melden sie sich doch gerne bei uns.......
Mika ist geimpft, gechipt, entwurmt und hat einen EU-Heimtierpass.
Wenn Sie die Grundbedingungen für den Hund erfüllen und ein schönes, artgerechtes Leben bieten möchten, dann füllen Sie bitte unser >> ADOPTANTEN-KONTAKTFORMULAR << aus.
Kontakt:
Michaela Hädicke
E-Mail: michaela.haedicke@hundeherzen.org
Handy: 01578 0826134
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.