Dossena kommt ursprünglich aus dem seit Ende 2023 komplett überfüllten, städtischen Canile auf Sizilien. Im April bat der Helfer des Canile um Hilfe für die kleine Dossena, sie zeigte neurologische Auffälligkeiten, zitterte und fiel immer um. Sofort sagten wir Hilfe zu und ließen sie in die Klinik einweisen. Eine Diagnose wurde nicht gefunden aber durch die durchgeführten Therapien konnte Dossena die Klinik ohne Symptome verlassen.
Wir konnten sie nicht wieder zurück bringen ins Canile und sie ist jetzt zusammen mit Taka sowie 2 unserer O-Welpen in einer der kleinen privaten Stationen untergebracht.
Dossena geht es bis heute gut und hatte keine gesundheitlichen Auffälligkeiten mehr. Im Gegenteil sie entwickelt sich prächtig und ist zu einer wunderhübschen Junghündin herangewachsen.
Wie für die vielen anderen Welpen und Junghunde in unserer Obhut hoffen wir nun auch für Dossena auf eine liebe und verantwortungsbewusste Familie, damit ein normales Hundeleben beginnen kann.
Name: Dossena
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mischling
Geburtsdatum: 15.01.2024
Größe: im Wachstum
Kastriert: Nein bzw. je nach Ausreisezeitpunkt
gechipt, geimpft, entwurmt, EU Pass, Ausreise nach den gesetzlichen Tracesbestimmungen
Patenschaft: Paten gesucht
Vermittlung: Innerhalb Deutschland
Aufenthaltsort: Sizilien
Organisation: Leben für Streuner e.V.
Email: adoption.italien@gmx.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.leben-fuer-streuner.com
Unter dem Menüpunkt Ihre Hilfe / Adoptionen können sie sich vorab in unseren Adoptionsablauf einlesen. Dieser beantwortet schon einmal vorab die ersten wichtigsten Fragen zu einer Adoption unserer Schützlinge.
Wichtig!:
Bei einer Adoptionsanfrage bitten wir um eine sehr genaue und ausführliche Beschreibung zur aktuellen Lebenssituation. Nur so können wir uns vorab einen ersten Eindruck machen, ob es sich für den ausgesuchten Hund um ein passendes Zuhause handeln könnte.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.