Hier kommt Benny
Benny ist im Februar 2022 geboren und lebt derzeit als Zweithund in einer Pflegefamilie in 27305 Bruchhausen-Vilsen.
Nun ist es aber langsam an der Zeit ein Zuhause für immer für ihn zu finden.
Benny stammt aus einem Animal Hording Fall in Norddeutschland. Er war sehr ängstlich und körperlicher Kontakt waren für ihn ein Fremdwort. Ihm unbekannte Menschen sind für ihn immer erstmal eine Herausforderung.
Aber mittlerweile fordert er sogar mit dem immer größer werdenden Vertrauen in seine liebevolle Pflegefamilie Streicheleinheiten ein. Mit seinem Hundekumpel war er schnell verträglich und bekommt durch ihn recht viel Sicherheit und ist mittlerweile sogar richtig verspielt.
An der Leine gehen? Was ist das denn gruseliges?!?! Naja...woher soll er es kennen. Das anlegen einer Leine macht ihn noch unsicher. Wenn dies aber einmal geschafft ist genießt er die Spaziergänge wo er sich über jeden Hundekontakt sehr freut.
Benny benötigt noch ein bisschen Geduld aber ist auf dem besten Weg.
Deshalb suchen wir liebe Menschen die mit ihm die letzten Schritte gehen damit er endlich ein unbeschwertes und glückliches Hundeleben führen kann.
Geschlecht: Rüde, kastriert
Größe: 50 cm
Gewicht: ca. 18 kg
Geimpft, gechipt, entwurmt
* WICHTIG: Bitte meldet euch nur, wenn ernsthaftes Interesse besteht und die Rahmenbedingungen geklärt sind.
Wer betreut den Hund, wenn es mal ohne Hund in den Urlaub geht? Ist das Leben des Hundes zu 100% abgesichert, sollten sich beruflich und/oder privat unerwartete Veränderungen ergeben? Was passiert im Falle einer Trennung?
Ein Hund ist wie ein Familienmitglied zu behandeln und muss für die nächsten 15 Jahre oder länger eingeplant werden. Es gibt weder einen Abgabegrund noch einen Plan B.
Wenn ihr all diese Fragen und Gedanken sicher beantworten und guten Gewissens abhaken könnt, freuen wir uns über Adoptionsanfragen, in denen ihr euch ausführlich vorstellt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.