Tyria
geb. ca. 04.11.2023
geschätzte Endgröße ca. 45-50 cm
Geschlecht: weiblich
Kastriert? ja
Rasse: Mischling
Tyria lebt auf einer PFLEGESTELLE in Ungarn.
Du interessierst dich für Tyria?
Unter dem nachfolgenden Link wirst Du direkt zur Anzeige auf unsere Homepage weitergeleitet:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/hunde-in-ungarn/welpen-und-junghunde-ungarn/junge-huendinnen-ungarn/item/tyria?highlight=WyJ0eXJpYSJd
Dort gelangst Du auch mit dem „Anfrage Button“ rechts oben in der Anzeige, ohne Umwege direkt zu unserem Bewerbungsbogen.
Update 5.4.2024:
Tyria hat sich in der kurzen Zeit auf der Pflegestelle sehr zum positiven entwickelt. Sie ist ein verspieltes und fröhliches Hundekind, das gerne mit den anderen Hunden spielt und die Gegen erkundet. Ihre anfängliche Angst konnte sie abschütteln und sie lässt sich streicheln. Allerdings so richtig genießen kann sie die menschliche Nähe noch nicht, dies wird noch etwas dauern, bis sie dem Menschen ganz vertraut, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass sie ganz bald die Gesellschaft von uns Menschen zu schätzen weiß.
Trilla und Tyria stammen beide aus einem besonders schlimmen Armenviertel. Leider sind diese beiden die einzigen Welpen, die von diesem Wurf überlebt haben. Und dabei wäre Tyria beinahe an einer Vergiftung durch Würmer gestorben. Aber die Kleine hat es geschafft. Die Mama durften wir leider nicht mitnehmen.
Tyria und Trilla sind beide sehr ängstlich, wobei Tyria weitaus ängstlicher als ihre Schwester ist. Beide sind auf der Welpenpflegestelle vom Tierheim. Dort können sie behutsam den positiven Kontakt zu Menschen lernen. Mit anderen Hunden haben sie keine Probleme. In der Pflegestelle gibt es noch einige andere Welpen/ Junghunde. Außerdem lernen beide Schwestern schonmal das häusliche Umfeld kennen.
Über einen Besuch auf unserer Homepage, würden wir uns freuen:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.